Montag, 7. Januar 2019

Mann muss den Tatsachen ins Auge sehen

Tja, im Rahmen der Gleichstellung scheint es sich zu bewahrheiten, dass wir, auch rückwirkend für Fahrzeuge bis Bj. 1928, umrüsten müssen. Laut Neufassung der STVZO müssen bis 01.07.2019 bei Fahrzeugen mit 2 Rädern und assymetrischen Fahrzeugen mit 3 Rädern (vulgo Gespann) Brems- und Schalthebel auf einer Fahrzeugseite montiert sein. Da manspreading (breitbeiniges Sitzen alter weisser Männer) nicht mehr im Trend liegt kommt das Bundesverkehrsministerium damit einer strafbewehrten Gesetzesregelung zuvor. Genauere Angaben ob die Hebelei dann links oder rechts montiert sein muß, sowie Vorschläge für die technische Umsetzung oder Fotos von Prototypen liegen mir leider noch nicht vor. Ich bleibe aber am Ball und werde möglichst bald genauere Infos einstellen. Bis dahin können Interessierte bestimmt über die Überwachungsvereine (TÜV und so) weitere Informationen erhalten. Naja, trotzdem viertaktende Grüße an das fahrende Volk!

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